DIASHOP Katalog für Insulinpumen, AID-Systeme und CGM
10 www.diashop.de DIASHOP In Deutschland gibt es 96 gesetzliche Kranken kassen (Quelle: GKV-Spitzenverband, Januar 2023). Damit ein Fach- und Versandhändler wie DIASHOP die Versicherten mit Hilfsmitteln belie- fern darf, muss er mit den einzelnen Krankenkas- sen Verträge schließen. Darin ist festgehalten, ob die Versorgung im Rahmen einer Einzelver- ordnung, einer Dauerverordnung oder einer Pauschale erfolgen muss. So wird unterschieden: Einzelverordnung Wenn Sie Insulin spritzen und dafür Insulinpens und Pennadeln verwenden, für die Blutzucker-Selbstkontrolle ein Mess gerät, Testreifen und Lanzetten benötigen, oder z. B. Produkte zur Wundversorgung brau- chen, gilt dafür das Modell der „Einzelverordung“. Ihre Ärztin/Ihr Arzt stellt Ihnen dafür ein Rezept aus – meist über den Quartalsbedarf. Dieses Rezept senden Sie an DIASHOP bzw. lösen es in einem unserer Diabetes-Fachgeschäfte ein und erhalten umgehend Ihre benötigten Hilfsmittel. Dauerverordnung Diese Form der Versorgung betrifft u. a. Ver- sicherte, die ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) tragen. Hier verordnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt die benötigten Hilfsmittel mit Mengenangabe für einen bestimmten Zeit- raum (mindestens 6, höchstens 12 Monate). Diese Dauerverordnung senden Sie an DIASHOP – alle drei Monate beliefert Sie das DIASHOP Team automatisch bzw. nach Absprache mit Ihnen (z. B. vor der Urlaubszeit) mit den festgelegten Hilfsmitteln, also z. B. CGM-Sensoren. Alternativ können Sie Ihre Dauerverordnung auch in einem unserer Diabetes-Fachgeschäfte einlösen und Ihre Hilfsmittel dort abholen. Rund um Ihre Versorgung Für die Hilfsmittel-Versorgung gibt es verschiedene Modelle. Sie sind abhängig von der Therapie und den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen.
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