- Einschlauchsystem
- im Reißverschluß-Etui
- Zugbügel-Klettenmanschette
- mit eingearbeiteten Stetoskop
- Luftablass mittels Druckknopf
Hinweis zur Kostenübernahme bei Blutdruckmessgeräten:
Ihr Arzt hat Ihnen ein Blutdruckmessgerät verordnet? Erfahrungsgemäß übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Teil der Kosten.
Wenn Sie uns ein Rezept über ein Blutdruckmessgerät senden, prüfen wir in Absprache mit Ihrer Krankenkasse, welche Kostenerstattung möglich ist. Über den Differenzbetrag senden wir Ihnen eine Rechnung zu.